
Ein Kommentar zum unlängst veröffentlichten Blog-Eintrag zum "Gewalt-Argument" der Demokraten veranlasst uns, über einen Begriff nachzudenken, der vielen im Widerstand noch unbekannt sein, bald aber zur größten Beeinträchtigung desselben führen dürfte.
Die Rede ist vom "Feindstrafrecht". Der Begriff geht zurück auf den Juristen Günther Jakobs und war ursprünglich als Konzept angelegt, die Bürgerrechte in einem Staat, ja dessen ganze Rechtsstaatlichkeit, frei von Sondergesetzen und Willkür zu halten, indem man zwischen "Bürgern" und "Feinden" unterscheidet und zwei unabhängige Strafrechtsregime normiert: Ein Bürgerstrafrecht und ein Feindstrafrecht. Bürger sind dabei jene, die vielleicht mal Gesetze verletzen, jedenfalls insgesamt aber die Rechtsordnung nicht in Frage stellen. Feinde hingegen sind die, denen die ganze Rechtsordnung egal ist, wenn es um die Durchsetzung ihrer Ziele geht. Sie werden in diesem Konzept also faktisch "ausgebürgert", was ihren Rechtsstatus betrifft. Die Debatte um das Feindstrafrecht wurde erstmals im Zuge der RAF-Prozesse geführt.
Hierzulande gibt es (im Gegensatz zu z.B. lateinamerikanischen Staaten) kein explizites Feindstrafrecht. Es wird aber auf Ebene der Rechtsprechung dennoch praktiziert. Hier offenbart sich abermals die demokratische Heuchelei: Gäbe es in der BRD ein allseits bekanntes Feindstrafrecht, wäre jedem klar, welche Rechte ihm nach Straftaten zustünden und welche ihm versagt blieben. So aber ist zunächst jeder "Bürger". Jeder wird gleichermaßen von den Strafrechtsnormen angesprochen. Umso überraschender für den Betroffenen sind sodann oftmals die Gerichtsentscheidungen.
Seit der Terrorismusdiskussion ab dem 11. September 2001 mehren sich wieder die Stimmen, die ein Feindstrafrecht fordern. "Bürgerrechtler" sind selbstredend dagegen, und eine ausreichend breite Lobby hat der Anti-Terror-Gedanke auch längst nicht mehr - im Gegenteil wächst die Kritik am "Überwachungsstaat" etc. auch außerhalb politischer Extreme. Deshalb bleibt dem Staat nur die Lösung, über die höchstrichterliche Rechtsprechung festzulegen, wer als "Feind" im Sinne des Feindstrafrechts anzusehen ist und deshalb hinsichtlich seiner Grundrechte Ausnahmeregeln unterworfen werden darf.
Es war nur eine Frage der Zeit (oder eine Frage dessen, wann der Widerstand dem System zu gefährlich wird oder die Rahmenbedingungen des Staates zu brüchig werden und damit das Staatsvolk zu anfällig für revolutionäre Gedanken), wann dieses Feindstrafrecht auch gegen den Widerstand zur Anwendung kommt. Mit der Entscheidung zu Wunsiedel hat das BVerfG den Widerstand zum "Feind" erklärt - zumindest hinsichtlich der Meinungsfreiheit.
Es ist nun ein kleiner Schritt dahin, neben dem diesbezüglichen Aufhänger § 130 StGB auch bald alle anderen erdenklichen Delikte in ihrem Tatbestand ins Vorfeldstadium zu verlagern, wie es das Feindstrafrecht vorsieht - dies würde eine noch nicht gekannte Welle der Repression ermöglichen (z.B. Hausdurchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen etc. wegen des Verdachts, man plane irgendwelche Handlungen im Vorfeld irgendeiner Straftat, die nach dem Feindstrafrecht nunmehr für sich schon strafbar sind, ohne, dass die Durchführung einer Straftat überhaupt nachweislich beabsichtigt gewesen sein muss).
Mit der Entscheidung zum Wunsiedel-Verbot hat das BVerfG auch ausgelotet, wie weit es mit feindstrafrechtlichen Begründungen gehen kann, ohne, dass sich eine Welle rechtsstaatlicher Empörung ergießt. Zum Wunsiedel-Verbot gab es jedoch bisweilen inhaltlich ausschließlich Applaus, wenngleich auch Alternativen zum so plumpen Begründungsansatz des BVerfG gefordert wurden.
Es sollte daher niemand allzu überrascht sein, wenn es bald de facto zur Anwendung von Feindstrafrecht gegen den Widerstand kommt. Erkennbar wird dies jedoch wieder nur an den Urteilsbegründungen der Gerichte sein, während die Demokraten weiter von ihrem freiheitlichen Staat philosophieren, dessen Ideale es in alle Welt zu tragen gilt. Dieser Heuchelei, dieser unverschämten Verlogenheit und dieser ihres Gleichen suchenden Frechheit gilt es, unentwegt entgegenzutreten, sie öffentlich anzuprangern und den Deutschen zu verdeutlichen, dass auch sie alsbald "Feinde" und damit rechtlos sein könnten, wenn sie im Zuge des fortschreitenden wirtschaftlichen Niedergangs dem Staate zu gefährlich werden, weil sie nach Brot für sich und ihre Familien verlangen.
Die Lehre vom Feindstrafrecht kann nur befürworten, wer sicher sein kann, selbst auf alle Zeit hin ein braver Bürger dieses Staates zu bleiben. Wer aber, ja wer unter den Millionen von der "Krise" verunsicherten Deutschen kann sich da ernsthaft sicher sein? Wer kann sicher sein, dass er dem Staat die Treue halten wird, wenngleich er sieht, wie die Demokraten Volksvermögen munter in fernen Kriegseinsätzen verschleudern oder in alle Welt verschenken, während in der Heimat eine Firmenpleite der nächsten folgt? Keiner! Fast jeder hat den Gedanken, dass es so nicht weitergehen könne, schon leise gedacht - wenn auch nicht mit der gelebten Konsequenz des Protests. Doch allein durch diese Gedanken sollte es jedem Deutschen näherliegen, sich mit dem Widerstand zu solidarisieren, als mit dem System!
20.11.09
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Ronny
20.11.09 um 14:17
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Es war nicht anders zu erwarten, dass dies eines Tages eintreffen wird. Herauskristallisiert sollte hier jedoch werden, dass wir uns seit der unglücklichen Niederlage von 1945 schon unter Feindstrafrecht befinden.
Was hier geschehen ist, ist nur eine Ausweitung dieses Feindstrafrechtes durch die Sieger/Gesinnungs- oder Besatzerjustiz. Man mag es nennen, wie man wolle, es bleibt gleich. Die demokratischen Machthaber wissen, dass ihr System nicht nur wankt, sondern früher oder später von alleine abdanken wird.
Wir sind natürlich im Weg derer, die ihre Macht, da komme was wolle, erhalten wollen. Deshalb sollten wir als Widerstand wie bisher stets nach vorn gehen, andere Taktiken finden uns zu strukturieren, zu organisieren und jene Kräfte des Volkes bündeln, die bereit sind, etwas verändern zu wollen.
Die nächste Stufe unseres Kampfes ist damit erreicht, egal was sie sich noch einfallen lassen, eine Bewegung wächst stets nur durch das Opfer, was jeder Einzelne von uns bereit ist zu geben. Aufhalten werden sie uns nicht mehr.
Karl
20.11.09 um 14:34
antworten
@Ronny(1):
Das "Siegerstrafrecht" bzw. die von den Besatzern diktierte Rechtsordnung insgesamt hat damit weniger zu tun. Innerhalb dieser (von Feinden geschaffenen) Rechtsordnung muss nochmals differenziert werden zwischen Bürger- und Feindstrafrecht. Das ist ein gewaltiger Unterschied, denn während das (von Dir "Feindstrafrecht" genannte) Besatzerrecht für alle Deutschen gleichermaßen gilt, soll nach der Lehre vom Feindstrafrecht auch noch zwischen systemtreuen Bürgern und (mutmaßlichen) Staatsfeinden unterschieden werden. Dies geschieht in der Theorie durch ein extra für die "Feinde" geschaffenes Strafrecht, in der Praxis durch die Rechtsprechung und deren Begründungen hinsichtlich ausgehebelter Grundrechte.
Zur Vertiefung:
Verweis zu einem Artikel bei Wikipedia
Es ist schon nicht ganz unwichtig, beim Gebrauch von Begriffen auch dasselbe zu meinen! ;-) Feindstrafrecht ist insoweit ein klar begrenzter Terminus für eine Möglichkeit, Staatsfeinde "sonderzubehandeln", ohne die "übrige Rechtsordnung" antasten zu müssen. So sollte der Begriff auch im Widerstand verwandt werden, um Diskussionen mit Sachkundigen aus anderen Bereichen der "Gesellschaft" zu ermöglichen.
Herold
20.11.09 um 22:06
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Demnach sind wir jetzt alle Terroristen! ^^
Anton
21.11.09 um 00:13
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Freut mich euch zu diesem Artikel angeregt zu haben.
Dieses BVerfG-Urteil ist der erste Anstoß, Prezedenzfälle zu schaffen und damit die Fülle an ungeschriebenen Feindstrafrecht zu mehren. Was bisher unbeachtet von der Öffentlichkeit an tragischen Einzelschicksalen des Widerstands praktiziert wurde, soll damit allgemeiner Konsens werden. Wenn diese ungeschriebene Rechtsetzung sich endlich völlig durchgesetzt hat, wird es sicherlich auch nicht lange dauern, bis daraus geschriebenes Gesetz wird! Denn niedergeschriebenes Feindstrafrecht, welches in Form von Urteilen schon zuhauf besteht, muss nur noch durch den Unterstützer dieser Repression, dem Staat, legitimiert werden...
Jedenfalls verletzt dieses an sich schon rechtswidrige Verfahren eines der wichtigsten Regeln des Strafrechts: das Bestimmtheitsgebot!
Jede Norm muss gesetzlich bestimmt niedergeschrieben sein. Wenn Feindstrafrecht, welches noch nicht im Gesetzestext, wohl aber in Urteilen enthalten ist, angewendet wird, dann ist das eindeutig rechtswidrig, da nicht bestimmt!
WIDERSTAND!
Richard
22.11.09 um 18:34
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...wenn der lang ersehnte Aufschwung nicht kommt, dann wird das Volk schon begreifen, dass man Demokratie nicht essen kann. Wer dieses System ablehnt hat noch gesunden Menschenverstand!
Lotte
22.11.09 um 22:11
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"In der ganzen Welt ist jeder Politiker sehr für Revolution, für Vernunft und Niederlegung der Waffen - nur beim Feind, nicht bei sich selbst." Hermann Hesse