
Mit der Entscheidung eine Ausnahme von dem Verbot zu machen, ein Sonderrecht gegen bestimmte Meinungen zu schaffen, hat das Bundesverfassungsgericht einen Teil der Deutschen zu Grundrechtsträgern zweiter Klasse erklärt.
Kommentare können hier rein, zum Jingle gehts da lang.
22.11.09

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henri
22.11.09 um 21:38
antworten
Kurz und knackig ;-)
moT
23.11.09 um 18:01
antworten
Ganze 18 Sekunden, die die Menschenwürde der Demokraten aufzeigt. Einfach nur bezeichnend....