
Im Jahre 2009 beschlossen und im Grundgesetz verankert, gibt die Schuldenbremse seit dem vergangenen Jahr Bund und Ländern verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des jährlichen Haushaltsdefizits. Selbst gestecktes Ziel der Demokraten ist der schrittweise Abbau der jährlichen Nettokreditaufnahme - kurz Neuverschuldung - auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ab 2016 für den Bund. Den einzelnen Ländern wird laut der Regelung eine Neuverschuldung ab 2020 gänzlich untersagt.
Trotz aller Huldigung und Lobpreisungen der nun erstmals gesetzlich festgeschriebenen Sparbemühungen seitens der Verantwortlichen, dürfte die Beteuerung, nachhaltig auf die Erfüllung der aus dem Artikel 109 GG hervorgehenden Zielsetzung hinzuarbeiten, kaum jemandem als wirklich glaubhaft erscheinen.
Der Grundsatz, der Bund und Länder dazu verpflichtet, ausgeglichene Haushalte vorzuweisen, ohne mit der Aufnahme immer neuer Kredite die Staatsverschuldung weiterhin ins Unermessliche zu treiben, klingt im ersten Moment zwar sicherlich lobenswert. Doch kann er angesichts des Umstandes, dass gerade jene demokratischen Gestalten, welche diesen Staat nahezu ins finanzielle Aus regiert haben, sich nun erhoffen, mittels einfacher Reformen zu retten, was nicht mehr zu retten ist, nicht über gewisse Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser Bestrebungen hinwegtäuschen.
Die große Kunst im grundgesetzkonformen Haushalten dürfte also weniger darin bestehen, die festgeschriebenen Höchstgrenzen in puncto Neuverschuldung wirklich einzuhalten, sondern vielmehr darin, Mittel und Wege zu finden, die betreffenden Paragrafen pünktlich zum jeweiligen Stichtag umgehen zu können.
Dass man seitens der Demokraten im Hinblick auf den sich abzeichnenden Niedergang des herrschenden Finanzsystems scheinbar selbst nicht so recht an die Verwirklichung des eigenen Sparprogramms glauben mag, wird in dem, auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlichten, Gesetzesentwurf zum sogenannten zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz (PDF) ersichtlich. Hintergrund ist die durch das benannte Gesetz vorgesehene Wiederbelebung des Bankenrettungsfond Soffin - einem Sondervermögen des Bundes zur Rettung angeschlagener Kreditinstitute.
So heißt es im Gesetzestext unter anderem:
Werden für Ausgaben [...] Kredite aufgenommen, ist in Verbindung mit der Feststellung des übernächsten Haushaltsgesetzes ein gesonderter Beschluss des Deutschen Bundestages über die Tilgung der in diesem Umfang erhöhten Bundesschuld herbeizuführen, soweit mit dieser Kreditaufnahme die nach der Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme überschritten worden ist.
Seitens des Finanzministeriums ist man derweil eifrig um Relativierung bemüht, indem man vehement darauf hinweist, dass laut Gesetzesentwurf für den Fall der Nichteinhaltung der Schuldenbremse ein Tilgungsplan aufzustellen ist. Die Höhe, in der die aufgenommenen Schulden den gesetzlich festgelegten Betrag überschreiten, muss demzufolge auf die kommenden Jahre angerechnet werden, sodass sich der für diese Jahre maximal aufzunehmende Betrag schmälert.
Angesichts des Umstandes, dass sich die Neuverschuldung ab 2016 auf voraussichtlich maximal 10 Milliarden Euro belaufen darf – ein Betrag, der nicht einmal reicht, um die Zinsen auf die bisherigen Schulden zu zahlen – und sich aufgrund der von den Demokraten indirekt schon angekündigten "Überschuldungen" der jeweiligen Vorjahre höchstwahrscheinlich noch vermindern wird, bedarf es keiner hellseherischen Begabung, um feststellen zu können, dass die lediglich als Ausnahme definierten Möglichkeiten zur Abweichung von der Schuldengrenze schnell zur demokratischen Regelmäßigkeit mutieren werden.
Das Ergebnis dieser Entwicklung dürfte für jeden zu erahnen sein. Da es schon jetzt bei Weitem nicht ausreicht, den Deutschen immer tiefer in die leeren Taschen zu greifen, werden die Demokraten auch die Kürzungen der letzten verbliebenen Sozialetats und die Verramschung des letzten Stück verbleibenden Volksvermögens dem Volk als notwendige Sparmaßnahmen verkaufen. Notwendig zum Erhalt ihrer widernatürlichen Ordnung.
Spätestens dann sollte auch der Letzte begriffen haben, dass dieses System nicht durch Reformen oder durch Gesetzesänderungen zu retten ist, dass es nicht verbessert oder abgewählt werden kann. Ein Konstrukt, was lediglich darauf basiert, einen künstlich geschaffenen Wohlstand durch die fortwährende Aufnahme immer neuer Kredite auf Kosten der kommenden Generationen ebenso künstlich am Leben zu halten, muss und wird an sich selbst zugrunde gehen und mit ihm all jene, die es getragen, verkörpert und sich auf Kosten der Allgemeinheit an ihm bereichert haben.
11.01.12

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