
Die Rücktrittsreform der Demokraten geht nach Roland Koch, Silke Lautenschläger und Horst Köhler in die nächste Runde. Am Dienstag verkündete die nordrhein-westfälische Landtagspräsidentin Regina van Dinther - ebenfalls CDU - ihr Amt niederzulegen.
Van Dinther steht seit Anfang des Jahres unter massiver öffentlicher Kritik, nachdem bekannt wurde, dass sie als Mitglied im Regionalbeirat des Kohlekonzerns "Ruhrkohle AG" (RAG) im Jahre 2009 für ihre Anwesenheit bei zwei Sitzungen des Konzerns eine "Aufwandsentschädigung" von insgesamt 30.000 Euro erhielt.
Eine durchaus üppige Summe für eine Person, welche kurz nach ihrer Wahl zur Landtagspräsidentin großspurig verkündete:
"Hier zieht ab sofort die neue Bescheidenheit ein."
Noch vor wenigen Monaten bezeichnete die CDU-Frau, die als Landtagspräsidentin eine Diät in Höhe von jährlich etwa 200.000 Euro erhält, die Vergütung für ihre Beratertätigkeit bei der RAG als "normalen Vorgang".
Doch als "normal" ist wohl eher die Bereitschaft bundesdeutscher Demokraten vom Schlage Van Dinthers zu bezeichnen, für fünfstellige Summen bereitwillig den eigenen politischen Einfluss an zahlungskräftige Unternehmen zu verhökern und somit als Lobbyist das eigene Gewissen gegen einen Platz auf den Gehaltslisten großer Konzerne zu tauschen.
Dass nicht alleinig die politische Praxis der CDU von derart moralischer Verdorbenheit geprägt ist, belegt Edgar Moron, Stellvertreter Van Dinters. Eine "Aufwandsentschädigung" in Höhe von 22.500 Euro soll der SPD-Mann ebenfalls als Beirat von der "Ruhrkohle AG" in zwei Sitzungen bezogen haben.
Zumindest im Punkt Zahlungsmoral kann die scheidende Landtagspräsidentin von der RAG aber scheinbar noch einiges lernen. Denn auch innerparteilich steht die 52-Jährige unter Druck, da sie, trotz der großzügigen Zahlungen aus der Kohleindustrie, seit über 12 Jahren keine CDU-Mitgliedsbeiträge bezahlt und der Parteikasse Funktionszulagen vorenthalten haben soll.
Ein vom Landtag NRW in Auftrag gegebenes Gutachten kommt übrigens zum Ergebnis, dass die von Van Dinther erhaltenen Beträge ein sogenanntes "arbeitsloses Einkommen" darstellen, also Geld, bei welchem keine ausreichende Gegenleistung erbracht wurde. Abgeordneten ist der Empfang solcher Einkünfte verboten, was dazu führt, dass sie das Geld an den Landtag zurückzahlen muss.
Vielleicht sollte man dieser Regelung auch in der derzeitigen Debatte um das Rekord-Sparpaket der Bundesregierung mehr Beachtung schenken. Denn würden alle Demokraten dazu verpflichtet werden, dem Staat jene Gelder zurückzuzahlen, welche sie auf landes- bzw. bundespolitischer Ebene empfangen haben, ohne dass ihnen dafür überhaupt irgendwelche Leistungen abverlangt wurden, bräuchte man sich über die Vorgaben zur Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse wohl keine Gedanken mehr zu machen.
09.06.10

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nicht wichtig
10.06.10 um 13:02
antworten
Die Ratten verlassen das sinkende Schiff.
Tadaa
10.06.10 um 20:38
antworten
Einfach herrlich, wie sie sich selbst demontieren - und der Schreibstil gefällt! :-)