
Am Donnerstag, dem 3. November, wurde in Österreich einem 22-jährigen Abiturienten wegen des Verstoßes gegen das "Verbotsgesetz 1947" der Prozess gemacht. Ein Aktivist aus dessen Umfeld schrieb uns einen Brief, den wir in Auszügen wiedergeben wollen:
Gestern war es mal wieder so weit und einer aus unseren Reihen musste sich vor einem Geschworenengericht wegen "Verstoßes gegen das Verbotsgesetz" verantworten. Der Prozess war ein einziges Schauspiel und mit mehr oder weniger gewissem Ausgang ein vorprogrammiertes Desaster. Missachtung aller Beweise, Verbreitung einer Lüge durch die Agenten des Systems, wie sie dreister nicht hätte sein können, dazu noch Geschworene, welche man nur als saturierte Bürgerschweine bezeichnen kann!
Ich habe mir hernach Deine Worte in Erinnerung gerufen, welche Du mir gegenüber damals erwähntest. Du fragtest mich, ob es denn nicht möglich wäre, die Deutschen in Österreich für das Thema Verbotsgesetz zu sensibilisieren.
Es wäre ja nicht so, dass wir es nicht längst und oft versucht hätten, doch bislang mit mäßigem Erfolg. Denn beinahe jeder, der nach diesem Gesetz bei uns schuldig gesprochen wurde, ist danach nur noch ein Schatten seiner selbst und, man könnte sagen orientierungs- und hoffnungslos, woraus sich dann politische Passivität entwickelt, welche den Herrschenden nur allzu gut passt, weil dadurch ja genau das erreicht wurde, was erreicht werden soll.
Glaube mir, jene Charaktere bei uns sind beileibe keine schwachen Deutsche. Sie fühlen genauso und wollen auch weiterhin unserer Sache treu zur Verfügung stehen - nicht nur um des Kampfes, sondern auch um des Erfolges willen. Doch die Luft ist nach so einem Prozess, der einfach nicht zu vergleichen ist mit den Prozessen in der BRD, bei vielen dann erst einmal raus.
Das gestrige Urteil ergab eine zwölfmonatige Haftstrafe (bedingt auf drei Jahre) sowie 10.800 Euro Geldstrafe! Für einen 22-Jährigen!
Nun habe ich gelinde gesagt die Schnauze voll... habe es endgültig satt, wie man in routinierter Art und Weise junge Deutsche in Österreich mit derart perfiden Mitteln zu völlig überzogenen Strafen verurteilt, dass unsere Aktivisten ja geradezu genötigt werden, sich im illegalen Untergrund zu verschanzen und dort ein Leben am existenziellen Abgrund führen müssen.
Ich will nicht klagen oder jammern. Aber ich will nun etwas getan haben dagegen und diese Zustände effektiv öffentlich machen. Mehr Anspruch stelle ich gar nicht. Ich kann nicht wirklich allen Ernstes behaupten, die Bevölkerung hier nicht auf diesen pseudojuristischen Krieg aufmerksam machen zu können, ohne es wenigstens mit Hingabe versucht zu haben, wo es sich lohnen könnte.
Natürlich will ich dem jungen Mitstreiter, der nun nicht weiß, wie dieser enormer Geldbetrag, einer wahnsinnigen finanziellen Bürde gleich, allein zu bewältigen ist, unter die Arme greifen und tun, was ich kann, um diese horrende Summe zu verkleinern. Meinst Du, es wäre möglich, einen Spendenaufruf in die Wege zu leiten?
Es muss jedenfalls öffentlich gemacht werden, was da passiert in der Ostmark, und für internationale Aufmerksamkeit gesorgt werden, damit überhaupt der Funke fliegt, welcher eine Veränderung bewirken kann. Ich mag natürlich emotional beflügelt sein, aber ich will mich einfach nicht mehr damit abfinden, dieses Gesetz so stehen und die Dinge sich entwickeln zu lassen.
Nähere Angaben zur Situation findet ihr hier: Verbotsgesetz - Meinungsfreiheit in Österreich
06.11.11

Du suchst Kontakt zu aktiven Widerstandsgruppen in Südbrandenburg, hast Fragen oder Hinweise? Dann melde Dich über das Kontaktformular!
Nutze das Tor-Netzwerk, um dem Apparat die Verfolgung zu erschweren!
Adam W.
06.11.11 um 23:12
antworten
Was genau wird ihm nun vorgeworfen ?
Parzival
07.11.11 um 00:38
antworten
Könntet ihr vielleicht bitte kurz darlegen worum es sich bei dem Gesetz genau handelt, was er denn jetzt eigentlich getan hat und wie man ihm denn helfen kann?
Nothelfer
07.11.11 um 09:44
antworten
Guten Morgen. Kameraden und ich würden Helfen, aber um es möglichst Wirkend zu machen,brauchen wir mehr Daten. Warum er Inhaftiert wurde usw. Danke.
nanu
07.11.11 um 12:16
antworten
Genau so eine Sammelaktion setzte man auch in die Tat um, wo sich andere zu fein wahren und nicht einmal dran dachten. Ein Soliabend sollte statt finden in Cottbus und danach wahr der Proberaum lehr. Aber vieleicht gibt es ja da solche Möglichkeiten dies für ihn durchzusetzten. MfG
Franz
07.11.11 um 18:56
antworten
@nanu(4): Kollege überprüfe mal deine Rechtschreibung!
Freiwilliger
07.11.11 um 19:21
antworten
Nach einer Kontaktaufnahme durch einen Kameraden aus dem Kreis des Betroffenen kann ich folgende Einzelheiten verlautbaren:
Bei dem jungen Mann wurden im Zuge einer Hausdurchsuchung diverse Unterlagen mit angeblichen NS Bezug sowie ein paar Bücher aus der Reichszeit vorgefunden.
Anbei wurde Er auf einem Foto erkannt, das Ihn auf einem Berggipfel mitsamt der schwarz-weiß-roten Fahne zeigt, welche an einem sogenannten Heimkehrerkreuz gehisst war.
Heimkehrerkreuze wurden in Österreich, wie es der Name schon ausdrückt, von den Heimkehrern beider Weltkriege aus Dankbarkeit für das neu gewonnene Leben sowie als Ehrung für die im Feld gebliebenen Kameraden errichtet.
Schlußendlich warf man Ihm die Verwendung der Odalrune sowie die Mitgliedschaft in einer Gruppierung vor, welche laut Antifa Recherchen eine Affinität zur NS Ideologie aufweise.
Laut Anklageschrift/ Staatsanwaltschaft ist auch im Terrorstaat Österreich der Besitz von Dokumenten, Büchern oder sonstigen Unterlagen mit NS Bezug kein strafrechtliches Vergehen. Selbiges würde nur dadurch erfüllt, wenn man es zu Propagandazwecken weiterreicht. Dies konnte dem jungen Abiturienten nicht nachgewiesen werden, also begründete man die Verurteilung damit, Er habe es zwar nicht weitergegeben, aber Er hätte es weitergeben können. Ohne Worte...
Auch die Verwendung der Flagge in Schwarz-Weiß-Rot stellt in Österreich keinen Straftatbestand dar, denn diese Reichsfarben sind integraler Bestandteil vieler Wappen vor allem im Bundesland Tirol, welchem der Verfolgte entstammt. Auf den in Österreich existierenden Soldatenfriedhöfen ist auch immer wieder diese Fahne auszumachen, die in der Alpenrepublik auch als Kaiserreichsfahne gilt, da sie von den Kaiserschützen verwendet wurde.
Doch auch hier argumentierte die Staatsanwaltschaft mit "Beweisen", welche der Einfachheit halber Wikipedia entnommen wurden und diese kulturell in Tirol verwurzelte Fahne ausnahmnslos zu einem "Nazisymbol" werden ließ. Kommentierung überflüssig.
Die Odalsrune gilt in Tirol vor allem als Erbhofsymbol-Rune, ist auf vielen Bauernhöfen und Gasthäusern zu finden sowie u.A. auch in den Erb - und Grundbüchern. Da der Verfolgte Sie aber, trotz nicht vorhandener Beweisführung, sicher mit einer NS Intention verwendete, kann es nur Wiederbetätigung sein, lautete der Tenor der Staatsanwaltschaft. Kopfschütteln erlaubt.
Schließlich gab es weder Beweise für die Mitgliedschaft des jungen Mannes in einer national orientierten Gruppierung, noch gab es überhaupt Beweise, daß diese Gruppe existiert bzw. je existierte.
Fazit: Der Gesinnungsterror erreicht im Terrorstaat Österreich ein Ausmaß, welches an die Ständeregierung des Austrofaschismus unter Kurt Schuschnigg und Engelbert Dollfuß erinnert, in dem Deutsche ebenfalls ohne den Funken eines Beweises wegen des Verdachts der Sympathie für den NS in die Simmeringer Blutkerker geworfen wurden, wo Sie zum Teil jämmerlich verreckten.
Fragesteller
07.11.11 um 21:07
antworten
Meine Frage ist nicht direkt zum Thema, aber dennoch möchte ich sie stellen: Gibt es eine Seite, auf welcher möglichst alle Verurteilungen zu §86(a), §130 des StGB sowie in Österreich zu dem Verbotsgesetz 1947 aufgelistet sind? Es wäre sehr interessant, um einen Überblick zu bekommen und das Ausmaß der staatlichen Gesinnungsjustiz (auch für den BRD-Bunzelbürger) zu verdeutlichen.
Frank
07.11.11 um 22:06
antworten
Ich hatte das Vergnügen den jungen Mann persönlich kennenzulernen und mit ihm einen Berg zu besteigen. Ich kann mit gutem Gewissen sagen, dass es sich um einen bodenständigen jungen Deutschen handelt. Ehrlich, hilfsbereit und heimatverbunden. Meine Unterstützung hat er.