
Die Demokraten hatten es eilig. Ohne Diskussion im Bundestag sollte der Bundesrat noch schnell vor der Fußball WM 2010 eine Verordnung (PDF) durchwinken, mit der die heute schon umfangreiche Datensammlungen des BKA auf ein rechtliches Fundament gestellt wird. Auch wenn bereits seit anderthalb Jahren klar ist, dass etwa die polizeiliche Datei "Gewalttäter Sport" rechtswidrig ist und die Verwaltungsgerichte klar gemacht hatten, dass die Datensammlung ohne entsprechendes Gesetz oder Verordnung keine wirksame Rechtsgrundlage hat.
Zuletzt waren in der "Hooligan"-Datei ca. 11.000 Personen gespeichert. Darunter auch viele, deren Namen am Rande von Fußballereignissen aufgenommen wurden, ohne dass diese an Vorgängen beteilig waren, die eine Aufnahme hätte begründen können. Mitunter wurden auch Zeugen mit in die Datei eingetragen, mit teilweise fatalen Folgen für die Betroffenen. Unter anderem wurden auf Grundlage der Datei "Gewalttäter Sport" sogar Ausreiseverbote verhängt. Die gerichtlichen Niederlagen handelten sich die Polizeibehörden darum auch vor allem durch Klagen von Personen ein, die ohne vernünftigen Grund in der Kartei gespeichert waren.
Der Bundesrat winkte die neue Verordnung nun durch. Dabei ging es jedoch keineswegs nur darum, die bereits bekannte Dateien (Gewalttäter Sport, Gewalttäter links, Gewalttäter rechts, Anti-Terror-Datei) zu legalisieren. Vielmehr ist die Regelung dafür geeignet, für praktisch jede Thematik eine Datei einzurichten, sodass es künftig wohl eine Schublade für jeden von uns geben wird. Wer es in der DDR nicht auf die Liste verdächtiger Gefährder schaffte, hat in der BRD nun gute Chancen. Da spielt es scheinbar auch keine Rolle, dass Rechtsnormen bestimmt sein müssen:
Das Bundeskriminalamt führt auf der Grundlage von § 8 des Bundeskriminalamtgesetzes zur Erfüllung seiner Aufgaben Dateien der Zentralstelle,
1. die der Sammlung und Auswertung von Informationen zu Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung dienen und die vor allem das Erkennen von Zusammenhängen zwischen Taten untereinander und zu Tätern sowie von Täterorganisationen ermöglichen (delikts- und phänomenbezogene Dateien),
Damit reicht es also schon aus, wenn eventuelle Straftaten sowohl in Berlin als auch in Dresden begangen werden und irgendein Zusammenhang besteht, weil zB Verdächtige miteinander telefonieren oder gar eine Ländergrenze überqueren. Bemerkenswert ist auch, dass die Straftaten nicht länderübergreifend und von erheblicher Bedeutung sein müssen. Damit sind auch Dateien für Bagatellen, leichte und mittlere Kriminalität denkbar – "politische" Delikte selbstverständlich eingeschlossen.
Dabei genügt es, wenn die Polizeibehörden der Meinung sind, dass eine Person künftig Straftaten begehen könnte. Das BKA-Gesetz selbst fordert zwar, dass Tatsachen diese Annahme rechtfertigen. Was aber teilweise als Tatsache ausreichen soll, haben die zahlreichen Fehleinträge in die "Hooligan"-Datei deutlich gemacht.
Das BKA führt die bestehenden und die kommenden Dateien als "Zentralstelle" für die Polizeibehörden der Länder. Somit kann künftig jeder Polizist die Daten abrufen und auswerten. Wer es, auch ohne einer Straftat überführt zu sein, in eine der Dateien geschafft hat, wird schon dem Verkehrspolizisten bei einer Kontrolle absolut nichts mehr zu erzählen haben. Immerhin weiß der Beamte nach einem Blick in den Computer dann mehr als der Betroffene selbst.
21.06.10

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Nada
21.06.10 um 17:28
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Dann wird ja Facebook und Co. bald überflüssig...
Peter
21.06.10 um 19:15
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Der Vergleich zur Gewalttätersportkartei ist sehr passend. Wir ihr es schon herausgestellt habt, dürfte es bald eine Kartei geben, die uns beim Pissen mit Uhrzeit und Datum aufnimmt.
Danke für die Bereitstellung der Verordnung als PDF Format.
WM-Fieber
22.06.10 um 09:08
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das einzige was mich immer wieder an der WM fastziniert, sind die menschenrechtsfeindlichen Gesetzte.
Wie zB. oben beschriebene Verordnung von der jeder vor der WM gesagt hätte, dass doch niemand so etwas unterzeichnen würde, die zufällig aber gerade immer zu Zeiten der größten geistigen Umnachtung durch Brot und Spiele, doch durchgewunken wird...
...naja was solls auch wenn ich überwacht werde, ich hab ja eh nicht vor etwas gegen diesen Unrechtsstaat zu unternehmen solange ich noch Geld für Chips und meinen Flachbildfernseher hab...
Jan
22.06.10 um 12:03
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@WM-Fieber(3): Ich bin mir da gar nicht mehr so sicher, dass es zu einer anderen Zeit, wo keine WM etc. läuft, einen spürbaren Widerstand gegen die Verordnung gegeben hätte. Mit was wohl höchstens zu rechnen ist: eine Verfassungsklage, der sich dann einige anschließen, mit dem Ergebniss, dass das Bundesverfassungsgericht einen Kompromiss findet oder die Verordnung zeitweilig ausser Kraft setzt, mit der Prämisse, es bestimmter zu definieren und dann neu zu verabschieden.